Wäre Arno nicht gewesen, ich hätte meinen Blog aufgegeben, denn ich gehöre zu jener Spezies Mensch, die mit der Logik von Gesetzestexten und Gebrauchsanweisungen wenig anfangen kann. Es ist gerade so, als würde mir jemand etwas auf Chinesisch erzählen. Und natürlich schalte ich da auf Durchgang. Insofern hat mich das ganze Getöse um die neue Datenschutzverordnung rechtschaffend nervös gemacht. Da drohen Abmahnsummen, wofür ich malen müsste bis der Pinsel glüht… Also habe ich die letzten Tage mich dann doch durch viele Texte gequält, mit dem Ergebnis, dass ich noch aufgeschreckter war und an nichts anderes mehr denken konnte. Herrje, warum muss das Leben immer so kompliziert sein? Arno von Rosen hat heute für Klarheit gesorgt und dafür werde ich ihm wohl mein Leben lang dankbar sein. Weshalb kann man hier nachlesen: https://arnovonrosen.wordpress.com/2018/05/23/1-nachtrag-dsgvo/
Der wichtigste Auszug aus seinem Text ist dieser: „…Es gibt im Gesetz einen Paragraphen, der verbietet, dass Seiten- oder Blogeigentümer wettbewerbsrechtlich Abgemahnt werden können. Das heißt, es wird keine Abmahnwelle wegen der neuen Datenschutzgrundverordung geben, weshalb auch niemand vor spezialisierten Kanzleien Angst haben muss…“
Schnauf. Allen jenen, die ebenfalls völlig verhuscht dem Freitag (also jenem Tag an dem die neue DSGV in Kraft tritt) entgegen zitterten wünsche nun: Entspannung!
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